Home Kontakt Impressum Haftung
   
 Die Mannen
 Satzung
 Märkte
 Training
 Medienberichte
 Links
   

Satzung

1 Wappentier

Als Wappentier / Logo der Gruppe dient eine stilisierte Ziege wie oben links auf dieser Seite dargestellt.

Die Ziege stellt dabei die für die Gruppen namensgebende Heidrun aus der nordischen Mythologie dar – die Götterziege Odins, welche Met statt Milch gab.

Das Wappentier soll dabei sowohl die ernsthafte Beschäftigung mit der historischen Materie als auch den Spaß an der Sache repräsentieren.

Die Darstellung sollte bevorzugt in schwarz auf orangenem Grund erfolgen, in Ausnahmen auch auf naturfarbenem Grund.

Urheberin der Gestaltung des Wappentieres ist Ina.

2 Führung, Abstimmungen

Es gibt innerhalb der Gruppen keine Führungsperson, -gruppe, Jarl oder ähnliches.

Die Gruppe stimmt alle Entscheidungen gemeinsam und demokratisch mit einer 2/3 Mehrheit ab.

Die Abstimmungen erfolgen offen (d.h. nicht geheim), Enthaltungen sind nicht zugelassen.

3 Mitglieder

3.1 Mitglieder

Jedes Mitglied ist gleichberechtigt. Mitglieder sind bei allen Entscheidungen stimmberechtig. Bei gemeinschaftlichen Anschaffungen werden alle anfallenden Kosten (soweit nicht von bestehenden Mitteln der Gruppe bezahlbar) zu gleichen Teilen auf alle Mitglieder aufgeteilt. Mitglieder dürfen und sollten das Wappentier vollflächig auf dem orangenen Kampfschild tragen.

3.3 Gründungsmitglieder

Alle Rechte am Namen "Heidruns Mannen" und am Wappentier verbleiben bei den Gründungsmitgliedern. Darüber hinaus haben sie keine zusätzlichen Rechte gegenüber normalen Mitgliedern. Die Gründungsmitglieder sind Eva (ehem.), Florian, Ina, Thomas (ehem.).

3.4 Inaktive

Inaktive sind Mitglieder, welche aufgrund von Inaktivität hinsichtlich der Teilnahme an Veranstaltungen in diesen Status versetzt wurden. Inaktive sind bei Entscheidungen nicht stimmberechtigt, werden aber bei anfallenden Kosten für gemeinschaftliche Anschaffungen auch nicht mit einbezogen.

4 Ziel

Ziel und Zweck der Gruppe ist die möglichst authentische Darstellung des frühmittelalterlichen Lebens.

Jedes Mitglied soll seine persönliche Darstellung kontinuierlich bis zur Vollendung verbessern. Eine Darstellung kann hierbei als vollendet betrachtet werden, wenn diese museumstauglich ist (d.h. anhand historischer Belege zeitlich und regional zusammenhängend und mit entsprechend belegbaren Materialien, sowie nach Möglichkeit unter Verwendung entsprechender historischer Techniken gefertigt).

Alle Mitglieder verpflichten sich auf Veranstaltungen jegliche moderne Gegenstände verdeckt zu benutzen. Dem Publikum wie auch dem Reenactor soll ein möglichst stimmiges Bild vermittelt werden. Ausgenommen hiervon sind Gegenstände zur Versorgung oder Unterhaltung der Kinder, diese Ausnahme ist jedoch möglichst gering zu halten. Lagergäste werden hierzu angehalten.

Jedes Mitglied soll im Jahr an wenigstens drei Veranstaltungen lagernd teilnehmen, gemeinsam mit mehreren anderen Mitgliedern. Als Veranstaltungen sind hierbei Mittelaltermärkte, Museumsbelebungen oder Privatlager befreundeter Gruppen gemeint. Veranstaltungen mit Hauptfokus auf Reenactmentkampf (z.B. Moesgard, HIKG, Trainings) oder Tagesbesuche werden hierbei nicht mitgezählt.

5 Aufnahme neuer Mitglieder

Mitglieder:

Der Antrag auf Aufnahme als Mitglied muss durch den Anwärter selbst erfolgen.

Über die Aufnahme entscheiden alle bestehenden Mitglieder. In Abweichung zur 2/3-Regelung erfolgt keine Aufnahme, wenn drei oder mehr Gegenstimmen erfolgen. Das Gegenstimmen-Limit ist neu anzupassen, wenn sich größere Änderungen der Mitgliederanzahl ergeben.

Nach erfolgter positiver Abstimmung muss eine Prüfung abgelegt werden, welche auf den "Anwärter" individuell angepasst wird. Erst wenn diese erfolgt ist, wird der Anwärter zum Mitglied.

6 Änderungen der Mitgliedschaft

Jedes Mitglied kann sich selbst per Erklärung in den Inaktiv-Status versetzen (z.B. aufgrund privater Umstände oder einer Interessensverlagerung). Eine Versetzung zurück in den Status des Mitglieds ist ohne weitere Abstimmung und Aufnahmeprüfung möglich. Hiervon ausgenommen ist eine kurzfristige Änderung bei absehbaren gemeinschaftlichen Anschaffungen.

Wird das Ziel von drei Veranstaltungen innerhalb eines Jahres (siehe Ziele) von einem Mitglied nicht erreicht, so erfolgt ein Gespräch mit ein oder zwei weiteren Mitgliedern. Im Anschluss daran stimmen alle Mitglieder über den Inaktiv-Status ab. Wird das Ziel im zweiten Jahr in Folge nicht erreicht, erfolgt automatisch eine Versetzung in den Inaktiv-Status.

Jedes Mitglied in beliebigen Status kann per Erklärung vollständig aus der Gruppe austreten. Mit vollständigem Austritt erlöschen jegliche Rechte zur Nutzung des Gruppennamens und des Wappentieres. Entsprechende Verwendungen (z.B. auf dem Kampfschild) sind umgehend zu entfernen oder unkenntlich zu machen.

7 Gemeinschaftseigentum

Gemeinschaftliche Anschaffungen oder per Erklärung vom ehem. Eigentümer ins Gruppeneigentum gespendete Ausrüstung verbleiben stets als Eigentum der Gruppe. Wechselt ein Mitglied in einen anderen Status oder tritt ganz aus, so ist eine Rückforderung oder Auszahlung ausgeschlossen.

8 Mitgliedsbeitrag

Es findet keine Erhebung im Sinne eines regelmäßigen oder unregelmäßigen Mitgliedsbeitrages statt.


Stand der Satzung: 10.12.2016

Änderungshistorie:

- 25.08.2016: Erste finale Fassung nach Satzungstreffen vom 17.08.2016

- 13.11.2016: Fehlerkorrektur: Eva als Grundüngsmitglied hinzugefügt

- 10.12.2016: Formulierung unter Punkt 4 (Ziele) präziser formuliert hinsichtlich Vollmitgliedern / allen Mitgliedern

- 12.11.2017: Passagen zum Friends-Status (entfällt) entfernt; "Vollmitglied" nach "Mitglied" unbenannt